Der Mietspiegel kann uns eventuell die Frage beantworten, ob ein Mieterhöhungsverlangen möglich oder begründet ist.
Dazu muss man die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete kennen.
Diese kann ermittelt werden durch ein Sachverständigengutachten (kostet richtig Geld) oder durch einen Blick in einen
qualifizierten Mietspiegel. Der Mietspiegel der Stadt Bamberg 2018 (eigentlich müsste er 2017 heißen, denn die Daten sind 2017 gewonnen) ist ein solcher, weil er nach § 558 d BGB nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde anerkannt worden ist.

Also kann man mit diesem Mietspiegel"arbeiten", wenn auch mit Einschränkungen, denn der neue Mietspiegel basiert teilweise auf zu wenig Einzeldaten (das erkennt man an den * in den jeweiligen Feldern), was soviel bedeutet, wie - die Werte sind
nicht repräsentativ - mit der Folge, dass man einem Mieterhöhungsverlangen auf keinen Fall ungeprüft zustimmen sollte.

Als ersten Schritt sollte man die Wohnung, um die es geht, einmal bewerten. Dazu gibt es auch im Mietspiegel einen Bewertungsbogen (den wir unten wiedergegeben haben) anhand dessen Vorzüge der Wohnung aber auch Nachteile mit Plus- und Minuspunkten bewertet werden können.

Hier finden Sie den neuen Bewertungsbogen 2018

Bamberg Bewertungsliste Mietspiegel 2018 als PDF

Bewertungsliste 2018 Mietspiegel Bamberg als Numbers-Datei

Bewertungsliste 2018 Mietspiegel Bamberg als Excel - Datei

(im Vergleich den Bewertungsbogen bis 2017 Bewertungsbogen nach Mietspiegel der Stadt Bamberg, Stand 2013 (Muster)pdf als PDF)

oder im Excel-Format: Bewertung

Am Ende ergibt sich, wenn man diese Punkte gegeneinander verrechnet, ein Punktwert mit dem man dann in die nächste Bewertungsstufe gelangt, in die Auswertung.

Finden Sie zunächst hier in dem
Bewertungsbogen nach Mietspiegel der Stadt Bamberg, Stand 2013 (Muster)pdf die für die Einstufung der von Ihnen bezahlten oder verlangten Miete erforderlichen Bewertungspunkte.
Die rechte Spalte ist dafür gedacht, das Sie hier Ihre Punkte zur Bewertung der Wohnung vergeben. Aus dem Ergebnis erfolgt dann die Einstufung in eine Gruppe des Mietspiegels und damit auch eine Annäherung an den "ortsüblichen" Mietwert. (Die grauen Einträge sind nur unverbindliche Beispiele)

Weiter geht`s dann mit der
Auswertung